Impressum / AGB

Impressum

Name des Unternehmens

Nádúr Erlebnispädagogik

Eingetragener Firmensitz

Rosenberg 6 

99428 Possendorf

Kontaktinformationen

Nádúr Erlebnispädagogik  – Uwe Herrmann

Rosenberg 6, 99428 Possendorf

Tel. 0 176 / 702 763 09  Mail: nadur-ep@outlook.de

www.nadur-ep.de

Umsatzsteuer-Nr.

162/230/12578

AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehung zwischen „Nádúr Erlebnispädagogik“ (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und seinen Kund*innen, sowohl Unternehmen als auch Endverbraucher*innen (nachfolgend „Teilnehmende“ genannt), in Bezug auf alle angebotenen Dienstleistungen.

Der Veranstalter veranstaltet Erlebnistouren und Outdoor-Veranstaltungen mit erlebnispädagogischen Inhalten. Zur Erleichterung der Verständlichkeit wurden im Folgenden alle Leistungen des Veranstalters als „Veranstaltung“ bezeichnet. 

1. Abschluss des Vertrages 

Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmende dem Veranstalter den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages für die erlebnispädagogischen Veranstaltungen verbindlich an. Diese Anmeldung kann in schriftlicher Form an die genannte Adresse erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Dieser bedarf keiner bestimmten Form, wird jedoch durch eine schriftliche Buchungsbestätigung erfolgen. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so gilt dies als neues Angebot, dass einer Annahme durch den/die Teilnehmenden bedarf. Mit der Anmeldung erklärt der/die Teilnehmende, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstanden worden sind und akzeptiert werden.

 2. Leistungen 

Die Leistungen, welche vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus der gesonderten Leistungsbeschreibung im Angebot. Programmänderungen begründen keine Ersatzforderung. Bei der Leistungserbringung kann sich der Veranstalter eines Erfüllungsgehilfen bedienen. Separate Beherbergungs- und Unterkunftsverträge, welche nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind, kommen direkt mit dem jeweiligen Beherbergungsbetrieb zustande. Der Veranstalter tritt hier lediglich als Vermittler auf. Zahlungen für separate Unterkünfte sind direkt an der Rezeption des jeweiligen Betriebs/Unterkunft zu erstatten. Mit Reklamationen sowie Änderungs- und Sonderwünschen bezüglich separater, nicht in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Unterkünften wendet sich der/die Teilnehmende direkt an den Beherbergungsbetrieb. Dort gelten die jeweiligen AGBs des Unternehmens. Für Verträge mit Dritten wird keine Haftung übernommen. Der/die Teilnehmende organisiert die Anreise zum Beginn der Veranstaltung selbst. Die Veranstaltung bzw. der Reisepreis umfassen nicht die Anreise und den Transport zum Treffpunkt des Veranstaltungsbeginns. Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, die Anreise und den Transport selbst zu organisieren. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung. Wird im Rahmen der Veranstaltung eine zusätzliche Beförderung erbracht, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern der/die Teilnehmende in der Leistungsbeschreibung und der Bestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung selbst. 

3. Rücktritt durch den /die Teilnehmenden 

Eine eventuell notwendige Rücktrittserklärung ist schriftlich, per Post oder per E-Mail an den Veranstalter zu schicken. Eine fernmündlich vorgetragene Rücktrittserklärung gilt nur, wenn diese unverzüglich, durch den/die Teilnehmenden schriftlich bestätigt wird. Innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung kann der/die Teilnehmende kostenlos vom Vertrag mit dem Veranstalter zurücktreten. Eine eventuell schon angewiesene oder überwiesene Teilnahmegebühr wird von dem Veranstalter vollständig zurückerstattet. Danach bis 30 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben. Erfolgt der Rücktritt ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des Gesamtpreises berechnet, ab dem 14. Tag 50% ab dem 06. Tag 75% und 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% von dem Vertragswert. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Nach Geschäftsschluss eingegangene Rücktrittserklärungen gelten erst mit Wiederbeginn der Geschäftszeit am nächsten Werktag als zugegangen, es sei denn, der Veranstalter nimmt eher von dieser Kenntnis. Dem/der Teilnehmenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei. 

4. Ersatzgruppe/Ersatzteilnehmende 

Tritt eine Gruppe oder eine teilnehmende Person von der Buchung zurück, kann stattdessen ein Dritter (Klasse/Gruppe/Einzelner) in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintreten. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Anmeldenden widersprechen, wenn diese den besonderen Anforderungen der Veranstaltung nicht genügen, bzw. gesetzliche oder behördliche Vorschriften dem Wechsel entgegenstehen. Wird beim Wechsel die Zahl der angemeldeten Personen vermindert, so kann ohne Nachweis eine Entschädigung von 50 % des Preises je verminderter teilnehmender Person gefordert werden. 

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der/die Teilnehmende bzw. die Gruppe Veranstaltungsleistungen nicht in Anspruch, aus Gründen die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Abbruch der Veranstaltung auf eigenen Wunsch), besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Veranstaltungspreises.  

6. Rücktritt durch den Veranstalter 

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Bei Nichterreichen dieser Anzahl kann die Veranstaltung abgesagt werden. Sollte wegen eines von dem Veranstalter nicht zu vertretenden Ereignisses (z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) eine Veranstaltung später abgesagt werden müssen, so kann der/die Teilnehmende wählen zwischen der Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren oder der Umbuchung auf eine andere Veranstaltung. Weitergehende Ansprüche können nicht berücksichtigt werden. 

7. Kündigung durch den Veranstalter 

Der Veranstalter kann den Vertrag nach Veranstaltungsbeginn kündigen, wenn eine teilnehmende Person die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der/die a) Teilnehmende gegen Anweisungen, Hinweise oder Verhaltensregeln verstoßen, die vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen aus sachlich berechtigten Gründen im Rahmen der Einweisung oder während der Tour, bzw. der Reise gegeben wurden oder werden. b) Teilnehmende den besonderen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf die Durchführung der Tour nicht nachkommen. c) Teilnehmende gegen Verbote verstoßen oder Anweisungen nicht beachten, die in den Informationsunterlagen vom Veranstalter enthalten sind und übergeben oder mitgeteilt wurden. Kündigt der Veranstalter bleibt der Anspruch auf den Gesamtpreis bestehen. 

8. Haftung und Verjährung 

Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht. Die Haftung für vertragliche begründete Schadensersatzansprüche ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmenden von dem Veranstalter weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt wird. Diese Haftungssumme gilt jeweils je Teilnehmendem und Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen- Personen- oder Sachschäden, die in Zusammenhang mit Fremdleistungen stehen, die nur vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Leistungsbeschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelnden Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Leistung des Veranstalters sind. Risiken, die sich aus der Teilnahme der Veranstaltung ergeben, sind von der Haftung ausgeschlossen. Jeder/jede Teilnehmende erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie selbst die volle Verantwortung für sein eigenes Handeln während der gesamten Veranstaltung trägt, dass er/sie ausreichend versichert ist und den Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen von etwaigen diesbezüglichen Haftungen freistellt. Ansprüche des /der Teilnehmenden sind binnen einer Frist von 3 Monaten nach Veranstaltungsende schriftlich gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Bei Versäumung der Frist, ist der Veranstalter befreit, Ausnahmen gelten nur dann, wenn der/die Teilnehmende geltend machen kann, dass er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Für Verjährung etwaiger weiterer Ansprüche geltend die gesetzlichen Regelungen. Hat der/die Teilnehmende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 

9. Gewährleistung 

Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der/die Teilnehmende Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann auch Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Minderung des Veranstaltungspreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der/die Teilnehmende eine entsprechende Herabsetzung des Veranstaltungspreises verlangen. Die Minderung tritt nicht ein, sofern der/die Teilnehmende es unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärte er, dass Abhilfe nicht nötig ist, und wird die Veranstaltung infolge der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistungen erheblich beeinträchtigt, so kann der/die Teilnehmende den Veranstaltungsvertrag kündigen. 

10. Mitwirkungspflicht 

Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der/die Teilnehmende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Dieser ist dazu verpflichtet, Abhilfe zu schaffen. Unterlässt der/die Teilnehmende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 

11. Pflichten der Teilnehmenden 

Es obliegt dem/der Teilnehmenden, zu überprüfen, ob er/sie für die Teilnahme an der Veranstaltung und der Bewältigung der Touren über die nötige Gesundheit, körperlichen Fähigkeiten sowie ausreichende Fitness verfügt. Die Veranstaltung führt über naturnahe Wege, auf denen auch mit Insekten und Tieren zu rechnen ist. Für entsprechende Impfungen ist der/die Teilnehmende verantwortlich. Der/die Teilnehmende ist bei den Wanderungen selbst für eine geeignete Ausrüstung mit festem Schuhwerk, Wanderschuhe, (wasserfeste) Bekleidung, Schlafsack etc. verantwortlich. Der/die Teilnehmende hat sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmenden sowie jedweder sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Der/die Teilnehmende ist zur sorgfältigen Beachtung aller ihm in schriftlicher und/oder mündlicher Form erteilten Hinweise verpflichtet. Der/die Teilnehmende haftet auch für schuldhaft verursachte Schäden, die nicht Schäden an Ausrüstungsgegenständen sind, insbesondere solche, die sich aus dem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen, Gebote oder Verbote oder sonstigen Pflichtverletzungen ergeben. Die Haftung umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmender). Die Haftung tritt nicht oder nur anteilig ein, soweit der Schaden durch ein Verschulden vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht oder mit verursacht wurde.

12. Freistellungserklärung 

Diese Veranstaltung dient pädagogischen Zwecken und ist allerdings keine Gesundheitsveranstaltung im klinischen Sinn. Ärztliche Versorgung ist bei Bedarf sichergestellt, die Veranstaltung erfolgt allerdings nicht unter ärztlicher Anleitung. Der/die Teilnehmende bestätigt durch die Unterschrift, dass der/die Teilnehmende auf eigene Verantwortung an der Veranstaltung teilnimmt. Der/die Teilnehmende stellt keine Ansprüche an die Veranstalter bei eventuellen Schäden am Körper, an der Gesundheit und am Eigentum. Dem/der Teilnehmenden ist bewusst, dass der Veranstalter für entsprechende Schäden nicht aufkommt. Der/die Teilnehmende hat sich über die Durchführung der Veranstaltung und die Bedingungen informiert. 

13. Gültigkeit 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil des jeweiligen Vertrages über erlebnispädagogischen Veranstaltungen der „Nádúr- Erlebnispädagogik“ (Veranstalter) und dem jeweiligen Teilnehmenden. 

14. Salvatorische Klausel 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. 

15. Gerichtsstand 

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Veranstaltungsvertrag wird Weimar vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem/der Teilnehmenden und findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Teilnehmende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstalters gegen Teilnehmende ist der Wohnsitz des/der Teilnehmenden maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmende, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Weimar vereinbart.

Stand: 01.01.2024

Datenschutz

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NÁDÚR Erlebnispädagogik
Uwe Herrmann
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RECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).
WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG
EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG IN VERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN ANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

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